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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Anspruch? (2026)

Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt, dass Sie bei Ihrem alten Vermieter keine offenen Mietschulden hinterlassen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung haben Sie nicht: Der BGH (Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08) hat entschieden, dass die Ausstellung freiwillig ist. Anspruch haben Sie nur auf eine Quittung über gezahlte Miete nach § 368 BGB – die als Nachweis genauso taugt.

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung Ihres früheren Vermieters, dass Sie während des Mietverhältnisses die Miete vollständig gezahlt haben und keine offenen Mietschulden bestehen. Neue Vermieter verlangen sie gern als Nachweis dafür, dass Sie ein zuverlässiger Mieter sind.

Der wichtigste Punkt vorweg: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 238/08) entschieden, dass die Ausstellung weder Handelsbrauch noch vertragliche Nebenpflicht ist. Der Vermieter kann sie ausstellen – muss aber nicht.

Warum besteht kein Anspruch? (BGH VIII ZR 238/08)

Der BGH begründet das so: Mit der Bescheinigung würde sich der Vermieter sofort und verbindlich über den Stand des Mietverhältnisses festlegen. Das ist ihm nicht zumutbar, denn beim Auszug ist oft noch nicht alles abgerechnet – insbesondere steht die Nebenkostenabrechnung häufig noch aus, aus der sich eine Nachzahlung ergeben kann.

Eine Pflicht zur Bescheinigung gibt es daher nur in einem Fall: Wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.

Achtung: Verlassen Sie sich beim Wohnungswechsel nicht darauf, dass Sie die Bescheinigung bekommen. Sammeln Sie von Anfang an eigene Zahlungsnachweise. Ist das Mietverhältnis erst zerstritten, stellt kaum ein Vermieter sie freiwillig aus.

Was steht in der Bescheinigung?

Eine ordentliche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthält:

  • Name des Mieters und Anschrift der Wohnung
  • Dauer des Mietverhältnisses (von / bis)
  • Bestätigung, dass die Miete vollständig und pünktlich gezahlt wurde
  • Bestätigung, dass keine offenen Mietschulden bestehen
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters

Welche Alternative habe ich? (§ 368 BGB)

Auch wenn die Bescheinigung freiwillig ist, sind Sie nicht ohne Nachweis. Auf eine Quittung über gezahlte Miete haben Sie einen gesetzlichen Anspruch nach § 368 BGB. Diese muss der Vermieter ausstellen, wenn Sie sie verlangen.

Genauso taugen Kontoauszüge mit den Überweisungen der Miete als Nachweis – und liegen meist ohnehin vor. Für die Bewerbung um eine neue Wohnung reichen diese Unterlagen in aller Regel aus.

Bescheinigung vs. Quittung vs. Kontoauszug

Mietschuldenfreiheits­bescheinigungMietquittung (§ 368 BGB)Kontoauszug
Anspruch?Nein (BGH VIII ZR 238/08)Ja, § 368 BGBLiegt ohnehin vor
Was wird belegt?Keine offenen MietschuldenEine konkrete ZahlungAlle Mietüberweisungen
KostenBis ~50 € möglichKostenlosKostenlos
Beim neuen VermieterGern gesehen, nicht PflichtAnerkannter NachweisAnerkannter Nachweis

Darf ein neuer Vermieter sie verlangen?

Fragen darf er – einen Anspruch hat er nicht, und Sie müssen die Bescheinigung nicht vorlegen. Lehnen Sie ab, wirkt das auf manche Vermieter ungünstig. Bieten Sie deshalb aktiv eine Alternative an: Mietquittungen (§ 368 BGB), Kontoauszüge oder eine SCHUFA-Bonitätsauskunft.

Eine vollständige SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO sollten Sie hingegen nicht herausgeben – sie enthält deutlich mehr Daten als nötig. Für die Vorlage beim Vermieter ist die (kostenpflichtige) SCHUFA-BonitätsAuskunft gedacht – geben Sie aus Datenschutzgründen besser nur diese heraus.

Häufige Fehler

  • Auf die Bescheinigung vertrauen, statt selbst Nachweise zu sammeln. Es gibt keinen Anspruch – sichern Sie Ihre Zahlungsnachweise selbst.
  • Die Quittung nach § 368 BGB nicht kennen. Darauf haben Sie ein Recht, auch wenn der Vermieter die Bescheinigung verweigert.
  • Bescheinigung und Quittung verwechseln. Die Quittung belegt eine Zahlung, die Bescheinigung die Schuldenfreiheit insgesamt.
  • Eine überhöhte Gebühr widerspruchslos zahlen. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht; in der Praxis liegen die Gebühren meist zwischen rund 15 und 30 Euro, teils bis zu etwa 50 Euro. Beim Unterschreiben eines fertigen Vordrucks lässt sich die Gebühr oft vermeiden oder gering halten.
  • Die komplette SCHUFA-Selbstauskunft (Art. 15 DSGVO) herausgeben, statt nur die dafür vorgesehene Bonitätsauskunft.

Mit HausMaus geht das einfacher

Weil es keinen Anspruch auf die Bescheinigung gibt, ist Ihr bester Nachweis eine lückenlose eigene Zahlungshistorie. In HausMaus erstellen Sie als Mieter Mietquittungen (Beleg über gezahlte Miete nach § 368 BGB) und sammeln alle Belege in Ihrer digitalen Mietakte – Mietvertrag, Zahlungen, Korrespondenz an einem Ort. So weisen Sie beim nächsten Vermieter eine saubere Zahlungshistorie nach, auch ganz ohne Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Die Mieter-Funktionen sind kostenlos. Wohnen, geregelt.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Nein. Der BGH hat mit Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 238/08) entschieden, dass Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben. Der Vermieter stellt sie freiwillig aus. Einen Anspruch haben Sie nur auf eine Quittung über gezahlte Miete nach § 368 BGB.

Muss mein alter Vermieter die Bescheinigung ausstellen?

Nein, es besteht keine Pflicht. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ausstellung ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Verweigert der Vermieter die Bescheinigung, können Sie stattdessen eine Quittung über Ihre Mietzahlungen verlangen (§ 368 BGB).

Was kostet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Da keine gesetzliche Pflicht besteht, darf der Vermieter für die freiwillige Ausstellung eine Aufwandsgebühr verlangen. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. In der Praxis liegen die Gebühren meist zwischen rund 15 und 30 Euro; in gefragten Lagen werden teils bis zu etwa 50 Euro verlangt. Unterschreibt der Vermieter nur einen vorbereiteten Vordruck, lässt sich die Gebühr oft vermeiden oder gering halten.

Was ist der Unterschied zur Mietquittung?

Eine Mietquittung nach § 368 BGB bestätigt nur, dass eine bestimmte Zahlung erfolgt ist. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geht weiter: Sie bestätigt, dass insgesamt keine offenen Mietschulden bestehen. Auf die Quittung haben Sie einen Anspruch, auf die Bescheinigung nicht.

Darf ein neuer Vermieter die Bescheinigung verlangen?

Ein neuer Vermieter darf danach fragen, hat aber keinen Anspruch darauf – und Sie müssen sie nicht vorlegen. Sie können stattdessen Mietquittungen (§ 368 BGB), Kontoauszüge oder eine SCHUFA-Bonitätsauskunft anbieten, um Ihre Zuverlässigkeit zu belegen.

Quellen

Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen:

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