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WG: Miete und Nebenkosten fair aufteilen (2026)

Aktualisiert 17.6.2026 · HausMaus Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Wie Sie Miete und Nebenkosten in der WG aufteilen, hängt vom Mietvertrag ab: Stehen alle gemeinsam im Vertrag, haften alle als Gesamtschuldner – jeder kann für die volle Miete in Anspruch genommen werden (§ 421 BGB). Im Innenverhältnis gilt im Zweifel die gleiche Quote (§ 426 BGB), Sie dürfen aber jede faire Aufteilung vereinbaren: pro Kopf, nach Zimmergröße oder nach Verbrauch. Eine schriftliche WG-Vereinbarung beugt Streit vor.

Worauf es bei der WG-Aufteilung ankommt

In einer WG teilen sich mehrere Menschen eine Wohnung – und damit Miete und Nebenkosten. Wie das rechtlich läuft, entscheidet vor allem eine Frage: Wie ist der Mietvertrag gestaltet? Davon hängt ab, wer gegenüber dem Vermieter haftet und wie Sie intern fair aufteilen.

Die wichtigste Tatsache zuerst: Stehen alle gemeinsam im Mietvertrag, haften Sie als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Das heißt – der Vermieter darf die volle Miete von jedem Einzelnen verlangen, nicht nur dessen Zimmeranteil. Wie Sie untereinander aufteilen, ist davon getrennt zu sehen.

Zwei WG-Modelle – zwei Haftungslagen

Gemeinsamer HauptmietvertragHauptmieter + Untermieter
Wer ist Mieter?alle gleichberechtigtnur der Hauptmieter
Haftung zum Vermieteralle gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB)nur Hauptmieter
Ausfallrisikotragen alle gemeinsamträgt der Hauptmieter
UntervermietungErlaubnis nötig (§ 553 BGB)

Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag sind alle direkt abgesichert und gleich berechtigt – tragen aber auch gemeinsam das Risiko, wenn einer nicht zahlt. Bei der Untermiete ist nur der Hauptmieter Vertragspartner des Vermieters; er muss die Erlaubnis zur Untervermietung einholen (§ 553 BGB) und steht für seine Untermieter gerade.

Außen- und Innenverhältnis (§ 421 / § 426 BGB)

Diese beiden Ebenen zu trennen, erspart viel Ärger:

  • Außenverhältnis (zum Vermieter): Bei gemeinsamem Vertrag haftet jeder für alles (§ 421 BGB). Der Vermieter sucht sich aus, von wem er die Miete verlangt.
  • Innenverhältnis (untereinander): Hier zählt Ihre Vereinbarung. Ohne abweichende Absprache gilt im Zweifel die gleiche Quote (§ 426 Abs. 1 BGB). Zahlt ein Mitbewohner nicht und Sie springen ein, können Sie sich das Geld von ihm zurückholen.

Achtung: Springen Sie für einen säumigen Mitbewohner ein, zahlen Sie nicht „aus Nettigkeit", sondern erfüllen eine gemeinsame Schuld. Dokumentieren Sie, wer was gezahlt hat – das ist die Grundlage für Ihren Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB.

Faire Verteilschlüssel: pro Kopf, nach qm, nach Verbrauch

Wie Sie intern aufteilen, ist Ihre Sache – Hauptsache, alle sind einverstanden und es ist schriftlich festgehalten. Drei bewährte Schlüssel:

SchlüsselWie es funktioniertPasst gut für
Pro Kopfalle zahlen gleich vielgleich große Zimmer, Gemeinschaftskosten
Nach Zimmergröße (qm)Anteil = eigene qm ÷ Gesamt-qmunterschiedlich große Zimmer (Grundmiete)
Nach Verbrauchnach erfassten WertenStrom, Warmwasser, wenn messbar

Oft ist eine Mischung am fairsten: die Grundmiete nach Zimmergröße, die allgemeinen Nebenkosten pro Kopf, verbrauchsabhängige Posten nach Verbrauch.

Schritt für Schritt: So organisieren Sie die WG-Kasse

  1. Vertragslage klären. Gemeinsamer Hauptmietvertrag oder Untermiete? Daraus folgt die Haftung.
  2. Verteilschlüssel festlegen. Pro Kopf, nach qm oder gemischt – gemeinsam entscheiden.
  3. Schriftliche WG-Vereinbarung. Wer zahlt welchen Anteil, bis wann, auf welches Konto. Auch Kaution und Auszugsregeln aufnehmen.
  4. Nebenkostenabrechnung gemeinsam prüfen. Sie kommt für die Mietpartei – prüfen Sie sie innerhalb der 12-Monats-Frist (§ 556 Abs. 3 BGB) und teilen Sie das Ergebnis (Guthaben oder Nachzahlung) nach Ihrem Schlüssel.
  5. Mieterwechsel sauber regeln. Beim Auszug eines Mitbewohners eine Vertragsänderung mit dem Vermieter und einen klaren internen Ausgleich (Kaution, offene Nebenkosten) vereinbaren.

Häufige Fehler

  • Mündliche Absprachen – bei Streit oder Auszug fehlt der Nachweis.
  • „Nur mein Zimmer" angenommen – beim gemeinsamen Vertrag haften Sie für die ganze Miete (§ 421 BGB), nicht nur Ihren Anteil.
  • Untervermietung ohne Erlaubnis – ohne Zustimmung nach § 553 BGB droht Ärger bis zur Kündigung.
  • Nebenkosten ungeprüft aufgeteilt – Fehler in der Abrechnung wandern ungeprüft auf alle Zimmer.

Mit HausMaus geht das einfacher

HausMaus ist für Mieter kostenlos und unterstützt WGs dabei, Miete und Nebenkosten transparent aufzuteilen: Sie hinterlegen Ihren Verteilschlüssel, sehen, wer welchen Anteil gezahlt hat, und behalten offene Beträge im Blick. Kommt die Nebenkostenabrechnung, hilft die App, sie gegen § 2 BetrKV zu prüfen und die 12-Monats-Frist aus § 556 BGB einzuhalten – bevor Sie Guthaben oder Nachzahlung in der WG verteilen. Wohnen, geregelt.

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Häufige Fragen

Haftet in der WG jeder für die volle Miete?

Wenn alle als gleichberechtigte Mieter im selben Mietvertrag stehen, ja: Sie haften als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Der Vermieter kann die gesamte Miete von jedem Einzelnen verlangen – insgesamt aber nur einmal. Zahlt ein Mitbewohner seinen Anteil nicht, kann der Vermieter sich an die anderen halten. Diese können den ausgelegten Betrag intern zurückfordern (§ 426 BGB).

Wie teilen wir Miete und Nebenkosten intern auf?

Frei, solange sich alle einig sind. Im Zweifel – also ohne abweichende Vereinbarung – gilt nach § 426 Abs. 1 BGB die gleiche Quote für alle. Üblich und fair sind drei Schlüssel: pro Kopf (alle gleich), nach Zimmergröße (wer mehr qm bewohnt, zahlt mehr) oder nach Verbrauch (z. B. für Strom oder Warmwasser, wo erfassbar). Halten Sie die gewählte Aufteilung schriftlich fest.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptmietvertrag und Untermiete in der WG?

Bei einem gemeinsamen Hauptmietvertrag sind alle direkt Mieter und haften gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Bei einer Hauptmieter-Untermieter-WG ist nur eine Person Hauptmieter; sie vermietet Zimmer an die anderen unter (mit Erlaubnis nach § 553 BGB). Dann haftet nur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter und trägt das Ausfallrisiko, wenn ein Untermieter nicht zahlt.

Wer bekommt die Nebenkostenabrechnung in der WG?

Der Vermieter erstellt eine Nebenkostenabrechnung für die Mietpartei – also für die im Vertrag genannten Mieter bzw. den Hauptmieter. Die interne Aufteilung auf die Zimmer übernimmt die WG selbst, nach dem vereinbarten Schlüssel. Die 12-Monats-Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB gelten gegenüber der Mietpartei – prüfen Sie die Abrechnung also gemeinsam und rechtzeitig.

Ein Mitbewohner zieht aus – wer haftet dann?

Solange ein Mitbewohner im Hauptmietvertrag steht, haftet er weiter mit – auch nach dem Auszug –, bis er aus dem Vertrag entlassen wird oder der Vertrag endet. Ein sauberer Mieterwechsel (Entlassung des Ausziehenden, Aufnahme des Nachfolgers durch eine Vertragsänderung mit dem Vermieter) schafft hier Klarheit. Regeln Sie zugleich Kaution und offene Nebenkosten intern.

Quellen

Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen:

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