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Nebenkosten-Checker

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Nebenkostenabrechnung fristgerecht ist und welche Kostenpunkte überhaupt umlagefähig sind. Zwei Prüfungen, ein Werkzeug – für Vermieter und Mieter.

1. Frist prüfen (§ 556 Abs. 3 BGB)

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

Bitte Abrechnungsjahr und Zugangsdatum angeben.

2. Posten prüfen (§ 2 BetrKV)

Wählen Sie die Posten aus Ihrer Abrechnung. Wir zeigen, was umlagefähig ist – und was der Vermieter selbst tragen muss.

Tippen Sie die Posten an, die in Ihrer Abrechnung auftauchen.

Dieser Rechner gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei einem Kalenderjahr ist das der 31. Dezember des Folgejahres.

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Nach Ablauf der 12-Monats-Frist kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Ein Guthaben des Mieters bleibt dagegen bestehen.

Welche Kosten sind nicht umlagefähig?

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Konto-/Bankgebühren, Rücklagen und der Reparaturanteil des Hausmeisters sind nicht umlagefähig.

→ Ausführlicher Ratgeber: Nebenkostenabrechnung erstellen