Staffelmiete oder Indexmiete vereinbaren (2026)
Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion
Mit einer Staffelmiete (§ 557a BGB) legst du im Mietvertrag feste Euro-Beträge und Erhöhungstermine fest; jede Staffel muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts, höchstens einmal pro Jahr. Beide schließen eine zusätzliche Mieterhöhung nach Mietspiegel oder Modernisierung aus.
Was sind Staffelmiete und Indexmiete?
Beide sind Vereinbarungen, mit denen du als Vermieter eine planbare Mieterhöhung schon im Mietvertrag festschreibst – statt später jede Erhöhung einzeln nach Mietspiegel begründen zu müssen.
- Staffelmiete (§ 557a BGB): Du legst feste Euro-Beträge und Termine fest. Die Miete steigt zu vereinbarten Stichtagen auf einen vorher bezifferten Betrag.
- Indexmiete (§ 557b BGB): Die Miete folgt dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Sie steigt (oder fällt), wenn der Index sich ändert.
Die wichtigste gemeinsame Regel zuerst: Bei beiden ist während der Laufzeit eine zusätzliche Mieterhöhung nach Mietspiegel (§ 558 BGB) oder Modernisierung (§ 559 BGB) ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2, § 557b Abs. 2 BGB). Du legst dich also auf einen Weg fest.
Die Regeln der Staffelmiete (§ 557a BGB)
- Die Erhöhungen müssen schriftlich als feste Euro-Beträge im Mietvertrag stehen – nicht als Prozentsatz (§ 557a Abs. 1 BGB).
- Jede Staffel muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB).
- Eine separate Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 BGB ist ausgeschlossen.
- Ein vertraglicher Kündigungsausschluss zulasten des Mieters ist auf maximal vier Jahre begrenzt (§ 557a Abs. 3 BGB).
- In angespannten Wohnungsmärkten greift die Mietpreisbremse für jede einzelne Staffel neu, gemessen an der ortsüblichen Vergleichsmiete im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens (§ 557a Abs. 4 BGB).
Die Regeln der Indexmiete (§ 557b BGB)
- Die Vereinbarung selbst muss schriftlich geschlossen sein; eine mündliche Indexvereinbarung ist nichtig (§ 557b Abs. 1 BGB).
- Die Miete muss nach einer Änderung mindestens zwölf Monate unverändert bleiben – damit ist eine Anpassung höchstens einmal pro Jahr möglich (§ 557b Abs. 2 BGB).
- Die Erhöhung machst du in Textform geltend, unter Angabe der eingetretenen Indexänderung und der neuen Miete (§ 557b Abs. 3 BGB).
- Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete, nicht für spätere Indexanpassungen (§ 557b Abs. 4 BGB).
- Berechnung: Neue Miete = bisherige Miete × (aktueller VPI / Ausgangs-VPI). Maßgeblich ist der VPI des Statistischen Bundesamts (Basisjahr 2020 = 100).
Achtung: Eine zusätzliche Mieterhöhung nach Mietspiegel oder Modernisierung ist während der Laufzeit beider Modelle ausgeschlossen. Wer eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, gibt den Weg über § 558 BGB für diese Zeit auf – das ist der entscheidende Unterschied zur regulären Mieterhöhung.
Staffelmiete oder Indexmiete – was passt?
| Kriterium | Staffelmiete (§ 557a BGB) | Indexmiete (§ 557b BGB) |
|---|---|---|
| Höhe der Erhöhung | feste Euro-Beträge, vorab bekannt | folgt dem VPI, vorab unbekannt |
| Frequenz | wie vereinbart, je Staffel min. 1 Jahr | max. 1× pro Jahr, min. 12 Monate |
| Form der Anpassung | automatisch zum Stichtag | aktive Erklärung in Textform nötig |
| Mietpreisbremse | gilt für jede Staffel | gilt nur für die Ausgangsmiete |
| § 558 / § 559 möglich? | nein | nein |
| Planbarkeit | hoch (du kennst alle Beträge) | inflationsabhängig |
| Inflationsschutz | nur, wenn Staffel hoch genug | direkt an die Inflation gekoppelt |
Faustregel: Staffelmiete, wenn du maximale Planbarkeit willst und die Inflation realistisch einschätzt. Indexmiete, wenn dir Inflationsschutz wichtiger ist als ein fester Betrag.
Schritt für Schritt vereinbaren
- Modell wählen – Staffel- oder Indexmiete, je nach Planungsziel.
- Klausel formulieren – bei der Staffelmiete jeden Betrag und Termin in Euro; bei der Indexmiete den VPI des Statistischen Bundesamts als Bezugsgröße.
- Schriftform wahren – beide Modelle müssen schriftlich im Mietvertrag stehen (§ 557a Abs. 1, § 557b Abs. 1 BGB).
- Mietpreisbremse prüfen – in angespannten Märkten Ausgangsmiete (und bei der Staffel jede Stufe) an der Vergleichsmiete messen.
- Termine dokumentieren – Staffeltermine und Indexanpassungen festhalten und rechtzeitig umsetzen.
Häufige Fehler
- Staffelerhöhung als Prozentsatz statt als fester Euro-Betrag formuliert – unwirksam (§ 557a Abs. 1 BGB).
- Eine Staffel schon vor Ablauf eines Jahres erhöht.
- Bei der Indexmiete die Erhöhung nicht in Textform oder ohne Angabe der Indexänderung geltend gemacht.
- Während der Laufzeit zusätzlich nach § 558 BGB erhöht.
- Kündigungsausschluss über vier Jahre hinaus vereinbart (§ 557a Abs. 3 BGB).
Geplante Reform 2026 (Mietrecht II)
Nach dem Kabinettsbeschluss vom April 2026 soll in angespannten Wohnungsmärkten bei der Indexmiete der Teil einer Indexsteigerung, der 3,0 % pro Jahr übersteigt, nur noch zur Hälfte mieterhöhend wirken. Das Gesetzgebungsverfahren war zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen; prüfe vor einer Anpassung den aktuellen Stand.
Mit HausMaus geht das einfacher
HausMaus hinterlegt die vereinbarte Mietstaffel oder Indexkopplung und wendet jede fällige Stufe automatisch auf die Mieteinzüge über die virtuelle IBAN an – du musst keinen Stichtag im Kopf behalten. Den Mietvertrag und jede Anpassung legt HausMaus revisionssicher in der Dokumentenablage ab, und die Mieten-Übersicht zeigt dir jederzeit, welche Staffel oder Indexmiete für welche Wohnung gilt.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Staffelmiete und Indexmiete?
Die Staffelmiete (§ 557a BGB) legt feste Euro-Beträge und Termine im Voraus fest – du weißt heute schon, wie hoch die Miete in fünf Jahren ist. Die Indexmiete (§ 557b BGB) koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI); sie steigt nur, wenn die Inflation steigt, und höchstens einmal pro Jahr. Beide schließen eine separate Mieterhöhung nach Mietspiegel (§ 558 BGB) oder Modernisierung aus.
Wie oft darf ich bei einer Staffelmiete erhöhen?
So oft wie im Vertrag vereinbart, aber jede Staffel muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Die Erhöhungen müssen als feste Euro-Beträge im Mietvertrag stehen; eine reine Prozentangabe genügt nicht. Eine zusätzliche Mieterhöhung nach § 558 BGB oder § 559 BGB ist während der Staffellaufzeit ausgeschlossen.
Wie berechne ich die Indexmiete?
Neue Miete = bisherige Miete × (aktueller VPI / VPI bei letzter Festlegung). Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Basisjahr 2020 = 100). Die Erhöhung machst du in Textform geltend (§ 557b Abs. 3 BGB), unter Angabe der eingetretenen Indexänderung und der neuen Miete; sie gilt frühestens ab dem übernächsten Monat.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffel- und Indexmiete?
Ja. Bei der Staffelmiete wird in angespannten Wohnungsmärkten jede einzelne Staffel an der ortsüblichen Vergleichsmiete im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens gemessen (§ 557a Abs. 4 BGB). Bei der Indexmiete gilt die Mietpreisbremse nur für die Ausgangsmiete (§ 557b Abs. 4 BGB); spätere Indexanpassungen sind davon nicht erfasst.
Kann ich bei Staffel- oder Indexmiete zusätzlich die Modernisierung umlegen?
Nein. Solange die Staffel- oder Indexmietvereinbarung läuft, ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) oder § 559 BGB (Modernisierung) ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2, § 557b Abs. 2 BGB). Ausnahme: ein gesetzlich vorgeschriebener Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz bleibt umlagefähig.
Quellen
Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen: